A&A Gastronomie GmbH
Westhafenplatz 6-8
60327 Frankfurt am Main

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Telefon Office: +49 69 583035670
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Geschäftsführer
Daniel Arons

USt-IdNr
DE 220563660

Amtsgericht
Frankfurt am Main

HRB
53804

Nutzung

Rechtliche Hinweise

1. Haftungsbeschränkung

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. A&A Gastronomie GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.

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3. Urheber- und Leistungsschutzrechte

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4. Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 3. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Datenschutz

Tischreservierungen (OpenTable)

Wir haben in unsere Webseite einen Programmcode der OpenTable GmbH, Zeil 109, Frankfurt 60313, Tel.: +49 (0) 69 130 14 87 0, E-Mail: gastservice@opentable.de (“OpenTable”) integriert. Durch diesen wird eine Funktion zur online-Tischreservierung („OpenTable-Widget”) auf unserer Webseite angezeigt. Dort können Sie unter anderen Datum, Uhrzeit und Personenzahl für Ihre Reservierung angeben.
Wenn Sie die entsprechende Seite mit dem OpenTable-Widget aufrufen wird eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem Server von OpenTable aufgebaut.

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts für die Datenerhebung und -verarbeitung im Zusammenhang mit dem OpenTable-Widget ist die OpenTable GmbH, Frankfurt und nicht wir, die A&A Gastronomie GmbH. Die Datenschutzhinweise von OpenTable finden Sie unter https://www.opentable.de/legal/privacy-policy.

Im Falle einer Reservierung übermittelt uns OpenTable Ihre Reservierungsdaten (Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Name, Telefonnummer). Diese nutzen wir zur entsprechenden Bearbeitung Ihrer Reservierung und ggf. für Rückfragen und Benachrichtigung betreffend Ihre Reservierung.
Rechtsgrundlage für die Einbindung des Open-Table Widget auf unserer Webseite ist unser berechtigtes Interesse, Ihnen eine einfache Reservierungsmöglichkeit auf unserer Webseite anzubieten und hierfür einen spezialisierten Dienstleister zu nutzen, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Reservierungsdaten durch uns ist die Vorbereitung des Bewirtungsvertrags, Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO.

Optionale Werbe-Einwilligung
Sie können im OpenTable-Widgets optional folgende Zustimmung erklären: „[ ] Registrieren, um von diesem Restaurant per E-Mail Angebote und Nachrichten zu erhalten”.

Wenn Sie das entsprechende Häkchen setzen, erteilen Sie uns folgende Einwilligung:
Ich willige ein, dass mir die A&A Gastronomie GmbH regelmäßig Informationen zu Aktionen, Events und Veranstaltungen der A&A Gastronomie GmbH, insbesondere der „Frankfurter Botschaft” zu den Themen Kulinarik und Nightlife per E-Mail zusendet.

Wir speichern in diesem Falle Ihre Daten zum Zwecke der Zusendung des Newsletters auf Basis Ihrer Einwilligung und löschen die Daten, wenn Sie sich wieder abmelden.

Hinweis:
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen,
z.B. per E-Mail an willkommen@frankfurterbotschaft.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A&A Gastronomie GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von Bankettveranstaltungen sowie die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten der Betreibergesellschaft der Frankfurter Botschaft, der A&A Gastronomie GmbH (nachfolgend „Frankfurter Botschaft“ genannt) sowie für die Durchführung von Exklusivbuchungen, von größeren Reservierungen, Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) sowie für alle in diesem Zusammenhang für Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Frankfurter Botschaft.

2. Die Unter- oder Weitervermietung von überlassenen Räumen und / oder Flächen bedarf stets der vorherigen Zustimmung der Frankfurter Botschaft in Schriftform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1. Sämtliche Verträge und / oder Aufträge kommen durch ausdrückliche, Annahmeerklärung / Auftragsbestätigung eines Kundenantrags in Schriftform durch die Frankfurter Botschaft zustande. Der Frankfurter Botschaft steht es grundsätzlich frei, Kundenanträge zur Buchung von Veranstaltungen anzunehmen oder nicht. Sollte die Frankfurter Botschaft dem Kunden ein verbindliches Angebot übermittelt haben, so kommt der Vertrag / Auftrag durch Annahmeerklärung / Auftragsbestätigung in Schriftform durch
den Kunden nach den jeweiligen Angebotsbedingungen zustande.

2. Wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator (z.B. eine Agentur) eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Kunde verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB der Frankfurter Botschaft, an den gewerblichen Vermittler oder Organisator weiterzuleiten.

3. Die Frankfurter Botschaft haftet ausschließlich für ihre vertraglichen Verpflichtungen. Eine weitergehende Haftung der Frankfurter Botschaft wird, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die Frankfurter Botschaft diese durch eine Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Frankfurter Botschaft beruhen, sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Frankfurter Botschaft beruhen. Sollten Störungen oder Mängel bezüglich der Leistungen der Frankfurter Botschaft auftreten, wird die Frankfurter Botschaft bei eigener Kenntnis oder auf unverzügliche Anzeige des Kunden bemüht sein, für geeignete Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und mögliche Schäden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Frankfurter Botschaft rechtzeitig und in geeigneter Weise auf die Möglichkeit der Entstehung eines erheblichen Schadens hinzuweisen.

4. Ist der Kunde kein Verbraucher, so verjähren alle Ansprüche gegen die Frankfurter Botschaft grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, welche auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Frankfurter Botschaft beruhen.

III. Pandemische Lage

1. Sind pandemiebedingt Verordnungen, Anordnungen, Ausgangssperren (Lockdown) oder Stilllegungen (Shutdown) etc. zu beachten, so wird die Frankfurter Botschaft den Kunden bei der Erfüllung ihm von z.B. Behörden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erteilten Auflagen zur Durchführung einer Veranstaltung unterstützen. Der Kunde ist verpflichtet, den jeweils aktuellen Hygieneplan der Frankfurter Botschaft zu befolgen. Kann im Rahmen der behördlichen Auflagen sowie des Hygieneplans eine Veranstaltung durchgeführt werden, übernimmt die Frankfurter Botschaft jedoch keine über II. Ziff. 3 hinausgehende Haftung. Die Frankfurter Botschaft haftet insbesondere nicht dafür, dass Kunde, Veranstalter oder Gäste gesund sind und keine Ansteckungsgefahr besteht. Schadensersatzansprüche wegen einer Erkrankung nach durchgeführter Veranstaltung werden ausgeschlossen. Die Gäste nehmen ausdrücklich auf eigene Gefahr an Veranstaltungen teil. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Frankfurter Botschaft die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Frankfurter Botschaft beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Frankfurter Botschaft beruhen. Einer Pflichtverletzung der Frankfurter Botschaft steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

2. Der Kunde ist frühestens mit Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben, wie Verordnungen oder Anordnungen, berechtigt, eine Veranstaltung kostenlos zu stornieren, wenn aufgrund dieser Vorgaben die jeweilige Veranstaltung nicht mehr möglich ist. Gleiches gilt, wenn die jeweilige Veranstaltung nur noch in einem Umfang durchgeführt werden kann, welcher in sehr erheblichem Maße von den getroffenen Vereinbarungen zu Teilnehmerzahl (mind. 30% weniger), Dauer sowie Art und Umfang der Bewirtung betroffen ist. Der Wegfall einer ursprünglich vorgesehenen Möglichkeit zum Tanz im Rahmen einer Veranstaltung gilt hierbei ausdrücklich nicht als Grund für eine kostenlose Stornierung. Eine kostenlose Stornierung ist ausgeschlossen, solange die Durchführung der geplanten Veranstaltung von den Verordnungen nicht betroffen ist oder jedenfalls nicht in den unter Ziff.1 genannten Zeitraum fällt und die Frankfurter Botschaft bestehende gesetzliche oder behördliche Auflagen erfüllen kann.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die Frankfurter Botschaft wird die vom Kunden bestellten und von der Frankfurter Botschaft zugesagten Leistungen vereinbarungsgemäß erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Frankfurter Botschaft zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Frankfurter Botschaft an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Preise zusätzlich der jeweils gültigen und gesondert ausgewiesenen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem Datum der Vertragserfüllung neun Monate, so ist die Frankfurter Botschaft berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis in gleichem prozentualem Verhältnis anzupassen, in dem sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Monatswert) seit Zustandekommen des Vertrages und / oder Auftrags bis zum Datum der Vertragserfüllung verändert hat.

4. Rechnungen der Frankfurter Botschaft ohne konkretes Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die jeweils gesetzlichen Verzugszinsen. Der Frankfurter Botschaft bleibt in jedem Falle der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Die Frankfurter Botschaft ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Frankfurter Botschaft jedenfalls berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Frankfurter Botschaft möglich.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein kostenfreier Rücktritt ist nicht möglich.

Für eine Absage bis 12 Wochen vor Veranstaltungsdatum verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der sich aus dem Vertrag ergebenden Gesamtkosten.
Für eine Absage bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75% der sich aus dem Vertrag ergebenden Gesamtkosten fällig.
Für jedwede kurzfristigere Absage (d.h. kürzer als 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum) verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 90% der sich aus dem Vertrag ergebenden Gesamtkosten.

2. Sofern zwischen der Frankfurter Botschaft und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Frankfurter Botschaft in Textform ausübt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Frankfurter Botschaft.

VI. Rücktritt seitens der Frankfurter Botschaft

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Frankfurter Botschaft in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß IV. verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Frankfurter Botschaft gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Frankfurter Botschaft zum Rücktritt von der jeweiligen Vereinbarung berechtigt.

3. Ferner ist die Frankfurter Botschaft berechtigt, jedenfalls dann von einem Vertrag oder einer Buchung außerordentlich zurückzutreten, falls ihr ein Festhalten am jeweiligen Vertrag oder der jeweiligen Buchung aufgrund erheblicher Gründe nicht zumutbar ist. Solche erheblichen Gründe sind unter anderem, aber nicht abschließend:
Höhere Gewalt oder andere von der Frankfurter Botschaft nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
– Veranstaltungen oder Räume werden unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden und/oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht.
– Die Frankfurter Botschaft hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Frankfurter Botschaft in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Frankfurter Botschaft zuzurechnen ist.
– Der Zweck bzw. der Anlass der jeweiligen Veranstaltung / Buchung ist gesetzeswidrig.
– Es liegt ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vor.
– Über das Vermögen des Kunden wurde Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Frankfurter Botschaft entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss der Frankfurter Botschaft spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung der Frankfurter Botschaft in Textform.

2. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden ohne Zustimmung der Frankfurter Botschaft wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl für die Abrechnung zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Ein vereinbarter Mindestumsatz ist vom Kunden jedoch in jedem Falle in voller Höhe zu entrichten.

3. Im Fall einer erhöhten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Ferner ist die Frankfurter Botschaft berechtigt, bestätigte Räumlichkeiten und / oder Bereiche sachgemäß anzupassen oder zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Frankfurter Botschaft diesen Abweichungen zu, so ist die Frankfurter Botschaft berechtigt, für die zusätzliche Leistungsbereitschaft einen angemessen Aufschlag zu berechnen, es sei denn, die Frankfurter Botschaft hat eine solche Verschiebung schuldhaft zu vertreten.

VIII. Technische Einrichtungen, Anschlüsse und Abwicklung

1. Soweit die Frankfurter Botschaft für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Frankfurter Botschaft von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Frankfurter Botschaft bedarf der Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte verursachte Störungen oder Beschädigungen, z.B. an den technischen Anlagen der Frankfurter Botschaft, hat der Kunde zu vertreten, soweit die Frankfurter Botschaft kein dahingehendes Verschulden trifft.

3. Störungen an von der Frankfurter Botschaft zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Der Kunde ist aufgrund dessen jedoch nicht zu Minderung und / oder Einbehalt berechtigt, soweit die Frankfurter Botschaft die jeweiligen Störungen nicht schuldhaft zu vertreten hat.

4. Der Kunde hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Genehmigungen selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Genehmigungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

5. Der Kunde darf Namen und Markenzeichen der Frankfurter Botschaft im Rahmen der Bewerbung und Kommunikation nur nach vorheriger Zustimmung der Frankfurter Botschaft in Textform nutzen.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumlichkeiten und auf den Flächen der Frankfurter Botschaft. Die Frankfurter Botschaft übernimmt, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Frankfurter Botschaft, für Verlust, Untergang oder Beschädigung keinerlei Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat u.a. allen brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Frankfurter Botschaft ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Frankfurter Botschaft berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Frankfurter Botschaft abzustimmen, diese bedürfen einer vorherigen Zustimmung in Textform.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich durch den Kunden zu entfernen. Unterlässt dies der Kunde, so ist die Frankfurter Botschaft berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Kosten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Frankfurter Botschaft für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4. Zurückgebliebene Gegenstände werden nur auf gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden und dann nur auf Kosten und Gefahr des Kunden nachgesandt.

X. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Die Frankfurter Botschaft ist berechtigt, vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) zu verlangen.

XI. Allgemeinbestimmungen

1. Erfüllungsort ist der Sitz der Frankfurter Botschaft.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Frankfurt am Main. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Frankfurt am Main.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.